Anschläger
Lasten anschlagen · Anschlagmittel prüfen · Kranführer einweisen
Ob Turmdrehkran, Ladekran oder Hallenkran – jede Last hängt am Können des Anschlägers. Falsch gewählte oder beschädigte Anschlagmittel, ein falscher Neigungswinkel oder unklare Zeichen führen zu abstürzenden Lasten und schweren Unfällen. Die Anschläger-Schulung vermittelt das sichere Anschlagen in Theorie und Praxis.
Rechtsgrundlage
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dürfen Lasten nur von unterwiesenen und beauftragten Personen angeschlagen werden. Die DGUV Information 209-013 „Anschläger“ beschreibt Aufgaben und Kenntnisse des Anschlägers, die DGUV Regel 109-017 regelt das Betreiben von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb.
Zielgruppe
Beschäftigte, die Lasten für Krane und andere Hebezeuge anschlagen und den Kranführer einweisen – in Bau, Montage, Produktion, Lager und Logistik.
Schulungsinhalte
- Rechtliche Grundlagen: BetrSichV, DGUV Information 209-013, DGUV Regel 109-017
- Aufgaben und Verantwortung des Anschlägers
- Anschlagmittel: Ketten, Seile, Hebebänder, Rundschlingen
- Kennzeichnung, Tragfähigkeit und Ablegereife von Anschlagmitteln
- Lastgewicht und Schwerpunkt ermitteln
- Anschlagarten und Neigungswinkel
- Kantenschutz und Sicherung gegen Herausrutschen
- Handzeichen und Funkverständigung mit dem Kranführer
- Gefahrbereich unter schwebenden Lasten
- Praktische Übungen: Anschlagen, Anheben, Absetzen
Abschluss & Nachweis
Schriftliche Erfolgskontrolle und praktische Übung. Ausstellung des Unterweisungsnachweises für Anschläger nach DGUV Information 209-013.